Die Fördergemeinschaft der SLV Mannheim
§ 2 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgabe

1. Der Verein 'Fördergemeinschaft e.V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH' mit Sitz in Mannheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.

2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH, insbesondere ihre Lehre, Forschung und die Heranbildung des fachlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Schweißtechnik und ihrer angrenzenden Fachgebiete.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die finanzielle und sonstige Unter-stützung der Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim. Die finanziellen Mittel für die Erfüllung des genannten Zweckes werden erbracht durch Sammeln von Zuwendungen und Mitgliedsbeiträgen.

4. Der Verein verleiht dem jeweils besten Absolventen eines Schweißfachingenieur-Lehrganges an der Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH den "Professor Hans Schmidt-Förderpreis". Der Preis ist mit € 500,-- dotiert. Dem Preisträger wird die beitragsfreie Mitgliedschaft für das laufende und folgende Kalenderjahr der Preisverleihung in der Fördergemeinschaft e.V. angeboten.

5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

6. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden bei Erlöschen der Mitgliedschaft nicht zurückerstattet.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

8. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.