Die Fördergemeinschaft der SLV Mannheim
§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand leitet die FÖRDERGEMEINSCHAFT nach Maßgabe der Satzung
sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirates.

2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl ist geheim und erfolgt auf drei Jahre. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig.

3. Gesetzliche Vertreter im Sinne von § 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.

4. Die Sitzungen des Vorstandes und des Beirates sowie die Mitgliederversammlung sind vom Vorsitzenden des Vorstandes
einzuberufen und zu leiten. Er kann diese Aufgabe im Einzelfall
einem anderen Vorstandsmitglied übertragen.

5. Über jede Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, von dem
Vorsitzer zu unterzeichnen und von dem Geschäftsführer gegenzuzeichnen.

6. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der FÖRDERGEMEINSCHAFT nach
Beschlüssen von Vorstand und Beirat. Im Falle der Verhinderung wird er vom
Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten.