1. Der Vorstand leitet die FÖRDERGEMEINSCHAFT nach Maßgabe der Satzung 2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl ist geheim und erfolgt auf drei Jahre. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig. 3. Gesetzliche Vertreter im Sinne von § 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. 4. Die Sitzungen des Vorstandes und des Beirates sowie die Mitgliederversammlung sind vom Vorsitzenden des Vorstandes 5. Über jede Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, von dem 6. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der FÖRDERGEMEINSCHAFT nach |