Die Fördergemeinschaft der SLV Mannheim
§ 7 Beirat

1. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Arbeit zu unterstützen. Er berät den Vorstand, insbesondere bei der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung müssen dem Beirat zur Beratung vorgelegt werden.

Der Beirat soll aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen, und zwar aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Er wählt aus seiner Mitte einen
Vorsitzenden. Beirat und Vorstand haben ein Vorschlagsrecht zur Erweiterung des
Beirats. Der Beirat soll aus nicht mehr als 20 Mitgliedern bestehen.

2. Die Beiratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung
auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

3. Der Beirat tritt jährlich mindestens einmal, möglichst vor der Mitgliederversammlung, zusammen. Der Beirat muss auf Wunsch von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder innerhalb vier Wochen einberufen werden. Die Tagesordnung und der Termin sind mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin dem Beirat bekannt zu geben.

Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Der Beirat entscheidet mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.